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Definition: Daten verändern (§ 303a Abs. 1 Var. 4 StGB)

7. Mai 2026

Definition

Wann werden Daten „verändert“ (§ 303a Abs. 1 Var. 4 StGB)?

Daten werden verändert, wenn sie einen anderen Informationsgehalt (Aussagewert) erhalten und dadurch der ursprüngliche Verwendungszweck beeinträchtigt wird.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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