Jurafuchs

4,7(1.901 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Staatenimmunität

7. Mai 2026
2 Kommentare

Definition

Was versteht man unter „Staatenimmunität“?

Aus der Staatenimmunität folgt, dass kein Staat der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates unterliegt. Dies gilt jedoch nur für sog. „acta iure imperii“. Sog. „acta iure gestionis“ bleiben potenzieller Gegenstand innerstaatlicher Verfahren. Die zwischenstaatliche Konfliktlösung erfolgt fragmentiert vor internationalen Foren.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community