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Definition: Abstammung (Art. 3 Abs. 3 GG)

7. Mai 2026
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Definition

Definiere den Begriff „Abstammung“ (Art. 3 Abs. 3 GG):

Abstammung (Art. 3 Abs. 3 GG) meint die Beziehung einer Person zu ihren Vorfahren.

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