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Definition: Enteignung (§ 242 Abs. 1 StGB)
Definition
Definiere den Begriff „Enteignungs(vorsatz)“:
Enteignungs(vorsatz) bezeichnet die mindestens bedingt vorsätzliche dauerhafte Verdrängung des Berechtigten (Eigentümers) aus seiner Sachherrschaftsposition.
Fundstellen
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