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Definition: Zusammenrottung (§ 124 StGB)
9. Mai 2026
Definition
Definiere den Begriff „Zusammenrottung“ (§ 124 StGB):
Eine Zusammenrottung lässt sich durch die räumliche Vereinigung und die feindselige Übereinstimmung des Willens zur friedensstörenden Aggression kennzeichnen. Sie kann sich auch aus einer zunächst friedlichen Versammlung entwickeln.
Fundstellen
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