4,9(1.886 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Gegenstand (§ 261 Abs. 1 StGB)
7. Mai 2026
Definition
Was versteht man unter dem Begriff „Gegenstand“ als taugliches Tatobjekt der Geldwäsche (§ 261 StGB)?
Das Merkmal Gegenstand i.S.d. Geldwäschetatbestands (§ 261 StGB) ist weit zu verstehen und umfasst jeden Vermögenswert.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!