Jurafuchs

4,8(2.982 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Vortäuschen (§ 145d Abs. 1 StGB)

7. Mai 2026

Definition

Definiere den Begriff „Vortäuschen“ einer Straftat (§ 145d Abs. 1 StGB):

Mit dem Vortäuschen ist die Schaffung einer objektiv unrichtigen Verdachtslage gemeint, die ein unnützes behördliches Einschreiten auslösen kann.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!