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Definition: Zedent & Zessionar (§ 398 BGB)

7. Mai 2026
12 Kommentare

Definition

Ähnlich und doch verschieden. Was bedeuten die Begriffe „Zedent“ und „Zessionar“ (§ 398 BGB)?

Der Zedent ist derjenige, der im Rahmen einer Abtretung (=Zession) eine Forderung abtritt (Alt-Gläubiger). Der Zessionar ist derjenige, der im Rahmen einer Abtretung eine Forderung übertragen bekommt (Neu-Gläubiger).

Der Zedent flennt, der Zessionar schreit „Hurra“.

Fundstellen

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