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Definition: Dienst- oder Geschäftsräume (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definition
Was versteht man unter einem „Dienst- oder Geschäftsraum“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Dienst- oder Geschäftsräume sind Teile eines Gebäudes, die einem speziellen Zweck, nämlich dem Aufenthalt von Menschen während der Arbeitszeit bzw. zur Vornahme beruflicher oder sonstiger geschäftlicher Tätigkeit dienen.
Fundstellen
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