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Definition: Voraussetzungen der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB)

7. Mai 2026
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Definition

Was setzt die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) voraus?

Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt (1) eine gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen sowie (2) einen Entschluss zur gemeinsamen, arbeitsteilig auf vergleichbarer Augenhöhe begangenen Tat voraus.

Fundstellen

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