Jurafuchs

4,8(7.941 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Verdeckungsabsicht (§ 211 Abs. 2 StGB)

7. Mai 2026
9 Kommentare

Definition

Was versteht man unter „Verdeckungsabsicht“ (§ 211 Abs. 2 StGB)?

Mit Verdeckungsabsicht tötet derjenige, dem es darauf ankommt, durch die Tötung entweder die Aufdeckung der Vortat in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang oder seine Täterschaft an dieser zu verbergen.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community