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Definition: Erschleichen der Leistung eines Automaten (§ 265a Abs. 1 StGB)

9. Mai 2026
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Definition

Was versteht man unter dem „Erschleichen der Leistung eines Automaten“ (§ 265a Abs. 1 StGB)?

Ein Erschleichen liegt vor, wenn der die Entgeltlichkeit der Inanspruchnahme sichernde Mechanismus des Automaten in ordnungswidriger Weise betätigt wird (z. B. mit Falschgeld oder Metallstücken).

Nicht, wenn der Automat mechanisch korrekt und programmgemäß funktioniert, oder ein technischer Defekt bloß ausgenutzt wird.

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