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Definition: Dolus cumulativus (§ 15 StGB)
Definition
Was versteht man unter „dolus cumulativus“?
Der Täter handelt mit dolus cumulativus, wenn sich sein Vorsatz bei einer Handlung nicht nur auf die Verwirklichung eines bestimmten, sondern mehrerer Tatbestände und/oder mehrerer Erfolge nebeneinander erstreckt. Eine objektbezogene Konkretisierung ist nicht erforderlich.
Fundstellen
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