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Definition: Waffe (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)
Definition
Definiere den Begriff „Waffe“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)?
Waffen sind solche Gegenstände, die nicht nur objektiv dazu geeignet, sondern nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Zustand allgemein dazu bestimmt sind, Menschen erhebliche Verletzungen zuzufügen.
Fundstellen
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