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Definition: Urkunde, Absichts- (§ 267 Abs. 1 StGB)
7. Mai 2026
Definition
Definiere den Begriff „Absichtsurkunde“:
Absichtsurkunden sind Urkunden, die von Anfang an zum Beweis bestimmt sind. Anderer Begriff: originäre Urkunde. Gegenbegriff: Zufallsurkunde
Fundstellen
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