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Definition: Waffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

7. Mai 2026
24 Kommentare

Definition

Definiere den Begriff der „Waffe“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB):

Eine Waffe ist ein Gegenstand, der nach Art seiner Anfertigung dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf mechanischem oder chemischem Wege zu verletzen

Fundstellen

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