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Definition: Waffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Definition
Definiere den Begriff der „Waffe“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB):
Eine Waffe ist ein Gegenstand, der nach Art seiner Anfertigung dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf mechanischem oder chemischem Wege zu verletzen
Fundstellen
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