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Definition: Werturteil (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)

7. Mai 2026
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Definition

Definiere den Begriff „Werturteil“ (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG):

Unter einem Werturteil versteht man alle Äußerungen, die durch ein subjektives Element der Stellungnahme oder des Dafürhaltens gekennzeichnet sind, ohne dass es auf die Qualität oder Richtigkeit der Äußerung ankommt.

Fundstellen

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