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Definition: Vermögensbegriff, wirtschaftlicher (§ 253 StGB / § 263 StGB)
9. Mai 2026
Definition
Was versteht man unter dem „wirtschaftlichen Vermögensbegriff“ (§ 253 StGB / § 263 StGB)?
Nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff gehören zum Vermögen alle wirtschaftlich wertvollen (geldwerten) Güter einer Person.
Fundstellen
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