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Definition: Absetzen (§ 259 Abs. 1 StGB)
7. Mai 2026
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Definition
Definiere den Begriff „Absetzen“ (§ 259 Abs. 1 StGB):
Der Täter setzt eine Sache ab, wenn er durch selbstständige Unterstützung des Vortäters in dessen Interesse die Sache wirtschaftlich verwertet.
Fundstellen
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