Jurafuchs

4,6(7.806 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Verwerflicher Vertrauensbruch (§ 211 Abs. 2 StGB)

7. Mai 2026
4 Kommentare

Definition

Was versteht man unter „verwerflicher Vertrauensbruch“ (§ 211 Abs. 2 StGB)?

Die wohl h.L. in der Literatur fordert für eine heimtückische Tötung einen besonders verwerflichen Vertrauensbruch, der in der Ausnutzung eines zwischen Täter und Opfer bestehenden Vertrauensverhältnisses zu sehen ist. Der Begriff des Vertrauensverhältnisses dürfe dabei weder mit schlichter Arglosigkeit gleichgesetzt werden, noch auf lediglich institutionalisierte Vertrauensbeziehungen familiärer oder freundschaftlicher Art begrenzt werden. Leitgedanke soll vielmehr der Missbrauch sozial-positiver Verhaltensmuster sein.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!