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Definition: Verbergen (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

7. Mai 2026

Definition

Definiere den Begriff „Verbergen“ (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Das Verbergen umschreibt Tätigkeiten wie das Verstecken und Verlegen, die den Zugriff auf den Gegenstand erschweren.

Fundstellen

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