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Definition: Daten, unrichtig (§ 263a Abs. 1 Alt. 2 StGB)
9. Mai 2026
Definition
Wann sind Daten „unrichtig“ (§ 263a Abs. 1 Alt. 2 StGB)?
Daten sind unrichtig, wenn der durch sie vermittelte Informationsgehalt in der Wirklichkeit keine Entsprechung hat.
Fundstellen
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