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Definition: Daten, unrichtig (§ 263a Abs. 1 Alt. 2 StGB)

9. Mai 2026

Definition

Wann sind Daten „unrichtig“ (§ 263a Abs. 1 Alt. 2 StGB)?

Daten sind unrichtig, wenn der durch sie vermittelte Informationsgehalt in der Wirklichkeit keine Entsprechung hat.

Fundstellen

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