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Definition: Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB)
7. Mai 2026
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Definition
Definiere den Begriff „Versicherung an Eides statt“ (§ 156 StGB):
Die Versicherung an Eides statt stellt eine selbstständige und im Verhältnis zum Eid schwächere Form der mündlichen oder schriftlichen Bekräftigung eigener Angaben dar.
Fundstellen
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