4,7(6.930 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Handlung im natürlichen Sinne (vor § 52 StGB)
Definition
Was versteht man unter „Handlung im natürlichen Sinne“?
Eine Handlung im natürlichen Sinn (nicht zu verwechseln mit der natürlichen Handlungseinheit als Ergebnis normativer Betrachtung) liegt vor, wenn ein Willensentschluss eine Körperbewegung hervorgerufen hat, etwa einen Schlag oder einen Schuss. Auf die Zahl der erreichten Erfolge kommt es nicht an, selbst wenn mehrere höchstpersönliche Rechtsgüter verletzt sind. Eine Handlung im natürlichen Sinn kann sich in reiner Passivität erschöpfen, soweit dies den Voraussetzungen tatbestandsmäßigen Unterlassens entspricht.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!