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Definition: Digitale Dienstleistungen (§ 327 Abs. 2 BGB)

7. Mai 2026
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Definition

Was versteht man unter „digitalen Dienstleistungen“ (§ 327 Abs. 2 BGB)?

Digitale Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die entweder dem Verbraucher die Erstellung, die Verarbeitung oder die Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu solchen Daten ermöglichen oder die dem Verbraucher die gemeinsame Nutzung der vom Verbraucher oder von anderen Nutzern der entsprechenden Dienstleistung in digitaler Form hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktionen mit diesen Daten ermöglichen.

Die digitale Dienstleistung ist in § 327 Abs. 2 BGB legaldefiniert, sodass Du den Begriff nicht auswendig lernen musst.

Fundstellen

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