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Definition: Inhalts- und Schrankenbestimmung (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG)

7. Mai 2026
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Definition

Was versteht man unter „Inhalts- und Schrankenbestimmung“ (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG)?

Inhalts- und Schrankenbestimmungen sind generelle und abstrakte Festlegungen von Rechten und Pflichten durch den Gesetzgeber in Bezug auf die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten eigentumsrechtlichen Rechtspositionen für die Zukunft.

Fundstellen

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