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Definition: Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme – Tatherrschaftslehre

Klassisches Klausurproblem
7. Mai 2026
10 Kommentare

Definition

Wie werden nach der „Tatherrschaftslehre“ der herrschenden Lehre Täterschaft und Teilnahme voneinander abgegrenzt?

Die h.L. stellt für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme maßgeblich auf die Tatherrschaft ab (sog. Tatherrschaftslehre). Nach der von der h.L. vertretenen materiell-objektiven Theorie setzt die Tatherrschaft das steuernde In-den-Händen-halten des Geschehens voraus, so dass der Beteiligte die Tatbestandserfüllung fördern, hemmen oder unterbinden kann.

Fundstellen

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