Jurafuchs

4,8(2.488 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Zusätzliche selbstständige Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO)

7. Mai 2026
4 Kommentare

Definition

Definiere den Begriff der zusätzlichen selbstständigen Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO)!

Eine zusätzliche selbstständige Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO) ist jede Änderung des ursprünglichen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde zuungunsten des durch diesen Verwaltungsakt Belasteten.

Grundsätzlich ist der Ausgangsverwaltungsakt in der Gestalt des Widerspruchsbescheids Gegenstand der Anfechtungsklage (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Nach § 79 Abs. 2 S. 1 VwGO kann aber auch der Widerspruchsbescheid allein mit der Anfechtungsklage angegriffen werden, wenn und soweit dieser im Vergleich zum Ausgangsverwaltungsakt eine zusätzliche selbstständige Beschwer enthält (= isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids). Hauptfall des § 79 Abs. 2 S. 1 VwGO ist die reformatio in peius (oder auch: Verböserung) im Widerspruchsverfahren.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community