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Definition: Sekundärpflicht (vor § 241 BGB)

7. Mai 2026
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Definition

Was versteht man im Schuldrecht unter einer „Sekundärpflicht“ (vor § 241 BGB)?

Die Sekundärpflicht ist die Leistungspflicht des Schuldners, die bei Verletzung einer Primärpflicht entsteht.

Zu den Sekundärpflichten gehören neben der Schadensersatzpflicht vor allem die Mängelgewährleistungsrechte des besonderen Schuldrechts.

Fundstellen

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