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Definition: Unterlassungsdelikte, echte (vor § 13 StGB)
7. Mai 2026
Definition
Was versteht man unter einem „echten Unterlassungsdelikt“ ?
Ein echtes Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, bei der (bereits) das vom Deliktstatbestand umschriebene Verhalten ein bestimmtes Unterlassen ist.
Fundstellen
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