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Definition: Widerruf (§ 355 Abs. 1 S. 1 BGB)
7. Mai 2026
Definition
Was versteht man unter dem „Widerruf“ eines Verbrauchervertrags (§ 355 Abs. 1 S. 1 BGB)?
Der Widerruf eines Verbrauchervertrages ist eine einseitige Erklärung des Verbrauchers, durch die sich der Verbraucher von dem zwischen ihm und dem Unternehmer geschlossenen Vertrag lösen kann.
Fundstellen
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