4,8(2.874 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Widerruf (§ 355 Abs. 1 S. 1 BGB)
6. Juli 2026
Definition
Was versteht man unter dem „Widerruf“ eines Verbrauchervertrags (§ 355 Abs. 1 S. 1 BGB)?
Der Widerruf eines Verbrauchervertrages ist eine einseitige Erklärung des Verbrauchers, durch die sich der Verbraucher von dem zwischen ihm und dem Unternehmer geschlossenen Vertrag lösen kann.
Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, wonach beide Parteien an ihren Vertrag gebunden sind (pacta sunt servanda).Achtung Verwechslungsgefahr: Vom Widerruf des Verbrauchervertrags sind der Widerruf eines schwebend unwirksamen Geschäfts (§§ 109, 178 BGB) und der Widerruf einer Willenserklärung (§ 130 Abs. 1 S. 2 BGB) strikt zu trennen!
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!