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Definition: Auswahlermessen (§ 40 VwVfG)
7. Mai 2026
Definition
Was versteht man unter dem „Auswahlermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?
Auswahlermessen liegt vor, wenn sich das Ermessen darauf bezieht, wie die Verwaltung tätig wird.
Fundstellen
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