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Definition: Geheimheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)

7. Mai 2026
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Definition

Was bedeutet der Grundsatz der Geheimheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)?

Die Geheimheit der Wahl bedeutet, dass auf niemanden Druck ausgeübt werden darf, die Stimme zu offenbaren oder eine Tendenz erkennen zu lassen. Der Wahlgrundsatz der Geheimheit der Wahl bezieht sich sowohl auf den Wahlvorgang, also die Stimmabgabe, als auch auf die individuelle Wahlvorbereitung.

Die Geheimheit der Wahl ist das wichtigste Instrument zum Schutz der Wahlfreiheit. Denn bei Offenbarung der Stimme könnte leicht Druck auf die Entscheidungsfreiheit der Wählenden ausgeübt werden. Die Wählerstimme soll zudem möglichst authentisch sein. Der Staat hat die Geheimheit der Wahl durch entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Stimmabgabe in einer Wahlkabine, zu gewährleisten.

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