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Definition: Negatives Interesse (§ 122 Abs. 1 BGB)
Definition
Definiere den Begriff „negatives Interesse“ (§ 122 Abs. 1 BGB):
Das negative Interesse umfasst alle Schäden, die der Ersatzberechtigte dadurch erleidet, dass er auf die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts vertraut.
Fundstellen
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