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Definition: Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

7. Mai 2026

Definition

Definiere den Begriff „Vertragsverhandlungen“ (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB):

Unter Vertragsverhandlungen versteht man den kommunikativen Austausch über den Abschluss eines Vertrages.

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