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Definition: Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
7. Mai 2026
Definition
Definiere den Begriff „Vertragsverhandlungen“ (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB):
Unter Vertragsverhandlungen versteht man den kommunikativen Austausch über den Abschluss eines Vertrages.
Fundstellen
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