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Definition: Briefgeheimnis (Art. 10 GG)
7. Mai 2026
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Definition
Was schützt das Briefgeheimnis aus Art. 10 GG?
Das Briefgeheimnis schützt den Bürger vor unberechtigten Zugriffen der öffentlichen Gewalt auf jede schriftliche Fixierung von Informationen zum Zwecke der Kommunikation zwischen Einzelpersonen.
Das Briefgeheimnis schützt also den Inhalt eines Briefes oder einer Sendung vor ungewollter Kenntnisnahme. Notwendig ist, dass erkennbar eine individuelle schriftliche Mitteilung befördert werden soll. Neben dem Inhalt schützt das Briefgeheimnis auch die sogenannten Verkehrsdaten der Sendung, also Informationen zu Absender und Empfänger sowie zu den Umständen der Beförderung.
Fundstellen
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