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Definition: Realakt

7. Mai 2026

Definition

Was ist ein Realakt?

Ein Realakt ist Verwaltungshandeln, das auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolgs gerichtet ist und dem die Regelungswirkung i.S.d. § 35 S. 1 VwVfG fehlt.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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