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Definition: Gesundheitsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB)

7. Mai 2026
2 Kommentare

Definition

Was ist eine Gesundheitsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB?

Eine Gesundheitsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB ist jede Beeinträchtigung der Funktion der inneren Lebensvorgänge.

Fundstellen

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