Jurafuchs

4,8(6.308 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)

7. Mai 2026
3 Kommentare

Definition

Was versteht man unter dem „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“?

Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss eine hoheitliche Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den mit ihr verfolgten legitimen Zweck zu erreichen.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht explizit kodifiziert. Er ergibt sich aber aus dem – ebenfalls nicht explizit normierten – Rechtsstaatsprinzip und der Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat. Er hat damit verfassungsrechtlichen Rang. Das BVerfG hat den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausführlich in seiner Entscheidung BVerfGE 19, 342 – Wencker (RdNr. 17) hergeleitet. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung wird – zu Unrecht – oftmals als subjektiv geprägt, unpräzise und willkürlich abgetan und entsprechend unstrukturiert und knapp geprüft. Mit einer sorgfältigen Prüfung kannst Du Dich klar abheben!

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community