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Definition: Glaubensfreiheit – innere Seite (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG)

7. Mai 2026

Definition

Was umfasst das sog. forum internum, also die innere Seite der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG)?

Das forum internum aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG umfasst die Freiheit, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen zu bilden oder sich diesen anzuschließen.

Wichtige Ausprägung des forum internum ist die Grundentscheidung, einen Glauben zu haben oder Mitglied in einer Glaubensgemeinschaft zu werden.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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