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Definition: Meinung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
Definition
Wie wird der Begriff der Meinung i.S.d. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG definiert?
Meinung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG ist weit zu verstehen und umfasst Werturteile und Tatsachen, die durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind.
Fundstellen
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