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Definition: Rohes Misshandeln (§ 225 Abs. 1 StGB)

7. Mai 2026
4 Kommentare

Definition

Definiere den Begriff „Rohes Misshandeln“ (§ 225 Abs. 1 StGB):

Rohes Misshandeln setzt eine gefühllose, fremdes Leiden missachtende Gesinnung voraus

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