4,8(3.262 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Unechte technische Aufzeichnung (§ 268 Abs. 1 StGB)
7. Mai 2026
4 Kommentare
Definition
Wann ist eine technische Aufzeichnung "unecht" (§ 268 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Eine technische Aufzeichnung ist unecht, wenn sie den unzutreffenden Eindruck erweckt, Resultat eines selbsttätigen Aufzeichnungsvorgangs zu sein, der unbeeinflusst und frei von Störungen ablief.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!