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Definition: Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)

7. Mai 2026
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Definition

Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Eine bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB ist eine auf Dauer angelegte, künstlich mit dem Erdboden verbundene Anlage von bodenrechtlicher Relevanz.

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