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Definition: Führer eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)
9. Mai 2026
11 Kommentare
Definition
Wer ist „Führer“ eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)?
Führer eines Kfz ist, wer das Fahrzeug „führt‟“, es also fährt, nachdem er es in Bewegung gesetzt hat.
Fundstellen
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