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Definition: Fristsetzung (§§ 281 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB)
Definition
Was versteht man unter einer „Fristsetzung“ (§§ 281 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB)?
Die Fristsetzung ist die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die Leistung innerhalb eines hinreichend bestimmten oder zumindest bestimmbaren Zeitraums zu bewirken.
Fundstellen
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