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Definition: Gefahr, drohende

6. Juli 2026
13 Kommentare

Definition

Definiere den Begriff „drohende Gefahr“ im Polizeirecht:

Eine drohende Gefahr ist gegeben, wenn Angriffe von erheblicher Intensität auf ein bedeutendes Rechtsgut in absehbarer Zeit zu erwarten sind.

z. B.: § 23 Abs. 2 Nr. 2 b PolG NRW

Fundstellen

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