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Definition: Lebensgefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB)
Definition
Definiere den Begriff „lebensgefährdende Behandlung“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB):
Eine Behandlung ist lebensgefährdend, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.
Fundstellen
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