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Definition: Fusionskontrolle (Art. 102 AEUV)
7. Mai 2026
Definition
Was versteht man unter „Fusionskontrolle“?
Wettbewerbliche Kontrolle des Zusammenschlusses von Unternehmen von unionsweiter Bedeutung, aus dem eine marktbeherrschende Stellung entstehen könnte.
Fundstellen
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