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Definition: Fusionskontrolle (Art. 102 AEUV)

7. Mai 2026

Definition

Was versteht man unter „Fusionskontrolle“?

Wettbewerbliche Kontrolle des Zusammenschlusses von Unternehmen von unionsweiter Bedeutung, aus dem eine marktbeherrschende Stellung entstehen könnte.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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