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Definition: Sache (§ 242 StGB)
Definition
Definiere den Begriff „Sache“ (§ 242 StGB):
Sachen sind im BGB als körperliche Gegenstände (§ 90 BGB) definiert. Der strafrechtliche Sachbegriff wird indes unabhängig der zivilrechtlichen Regelungen bestimmt.
Fundstellen
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